Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
- am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
oder das Sakrament der Firmung empfangen haben,
- am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der
Pfarrgemeinde teilnehmen.
Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht
wird dabei von den
erziehungsaberechtigten Eltern ausgeübt. Die Eltern vereinbaren,
wer das Stimmrecht für die
Kinder ausübt.
Wer am Wahltag nicht hier sein kann, hat die Möglichkeit der
Briefwahl.
Die dafür nötigen Kuverts erhalten Sie in der Pfarrkanzlei. Die Kuverts
müssen
bis 18. März 20:00 Uhr in der Pfarre eingelangt sein.
Aus der
Liste der Kandidaten sind am Wahltag maximal 10
Kandidaten zu wählen!